Dorfentwicklung
Informationen zur Förderung privater Maßnahmen
Kernaussagen im Überblick:
Geförderte Maßnahmen: Instandsetzung, Sanierung und Umnutzung von (ehemals) landwirtschaftlichen oder ortsbildprägenden Gebäuden (z. B. Dach, Fassade, Fenster, Hoftore) sowie dörfliche Grundstücksgestaltungen und Entsiegelungen.
Nicht förderfähig: Maßnahmen an Neubauten oder bereits stark umgebauten Häusern.
Gestaltungsvorgaben: Die Materialwahl muss die typischen, ursprünglichen Merkmale des Gebäudes bewahren oder wiederherstellen.
Förderquote: Bis zu 40 % der Nettokosten für Privatpersonen, bis zu 75 % für gemeinnützige Vereine.
Beträge: Maximal 50.000 € pro Projekt (in Einzelfällen bis 200.000 €). Der Zuwendungsbedarf muss mindestens 2.500 € betragen.
Fristen: Anträge müssen jährlich bis zum 30.09. (Zeitraum 2025 bis 2032) beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) eingereicht werden.
Ablauf: Eine kostenlose Vorab-Beratung durch das zuständige Planungsbüro (NWP Planungsgesellschaft) wird vorausgesetzt. Dem Antrag sind verbindliche Kostenvoranschläge und Planzeichnungen beizufügen.
Sperrfrist: Mit der Maßnahme darf zwingend erst begonnen werden, wenn der offizielle Förderbescheid vorliegt.
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